Fuhrmannseid

Ich schwöre 

einen Eid zu Gott dem Allmächtigen,
daß ich das Gut, das mir vom hiesigen beeideten
Reidemeister zu fahren aufgeladen wird,
für billigmäßige Belohnung dahin fahren,
treulich verwahren und redlich überliefern,
kein Gut verfahren,
oder irgend anderswo hinbringen
als mir aufgegeben ist,
was mir etwa an Geld und Wechseln
zurückzubringen gereicht wird, aufrichtig und
ohne einzige Hinterhaltung überreichen,
auch für mich selbst kein Gut reiden oder 
kaufen, sondern mich allem also betragen
will wie einem redlichen aufrichtigen und 
getreuen Fuhrmann gebührt.

Fuhrmannseid
6. August 1691

 
 
 
 
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